Begutachtung von Bäumen nach FLL-Richtlinien
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Begutachtung von Bäumen nach FLL-Richtlinien
Die regelmäßige Kontrolle von Bäumen ist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht für Grundstückseigentümer, Kommunen und Unternehmen. Um dabei eine rechtssichere und fachlich fundierte Vorgehensweise zu gewährleisten, haben sich in Deutschland die sogenannten FLL-Richtlinien etabliert. Sie wurden von der „Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.“ (FLL) entwickelt und gelten heute als anerkannter Standard.
Was regeln die FLL-Richtlinien?
Wie läuft eine Baumkontrolle ab?
- Zustand des Stamms (z. B. Risse, Fäule, Pilzbefall)
- Zustand der Krone (z. B. Totholz, abgebrochene Äste)
- Sichtbare Schäden im Wurzelbereich oder Veränderungen im Umfeld des Baumes
Die Häufigkeit solcher Kontrollen hängt vom Standort und Zustand des Baumes ab. So müssen Bäume in Bereichen mit hoher Verkehrsfrequenz, wie etwa an Straßen oder in Parks, häufiger kontrolliert werden als Bäume auf weniger stark genutzten Flächen.
Was passiert bei Auffälligkeiten?
Stellt der Kontrolleur während der Sichtprüfung Schäden fest, die auf eine mögliche Gefahr hindeuten, wird eine eingehendere Untersuchung nötig. Diese kann auch technische Hilfsmittel wie Bohrwiderstandsmessungen, Schalltomographie oder Zugversuche umfassen, um die Stand- und Bruchsicherheit des Baumes genauer zu bewerten.
Dokumentation im Baumkataster
Alle durchgeführten Kontrollen und Untersuchungen werden sorgfältig dokumentiert – meist in einem digitalen Baumkataster. Dieses enthält neben Angaben zum Standort auch Informationen zum Baumzustand und zur Kontrolle selbst. Diese Dokumentation dient im Ernstfall als Nachweis dafür, dass der Eigentümer seinen Pflichten zur Verkehrssicherung nachgekommen ist.
Warum ist das wichtig?
Wie oft muss ein Baum kontrolliert werden?
Wer darf eine FLL-Baumkontrolle durchführen?
Was passiert, wenn bei der Kontrolle Schäden festgestellt werden?
Zeigt ein Baum Auffälligkeiten, wird er einer weitergehenden Untersuchung unterzogen. Diese kann z. B. mit technischen Mitteln erfolgen, um die Stand- oder Bruchsicherheit genauer zu prüfen. Anschließend wird entschieden, ob Maßnahmen wie ein Rückschnitt oder eine Fällung notwendig sind.
Bin ich als Privatperson verpflichtet, meine Bäume kontrollieren zu lassen?
Ja – sobald sich ein Baum in der Nähe von Wegen, Straßen oder benachbarten Grundstücken befindet, gilt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Als Eigentümer:in bist du verantwortlich dafür, dass von deinem Baum keine Gefahr ausgeht. Die FLL-Richtlinien helfen dabei, dieser Pflicht rechtssicher nachzukommen.